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Rechtsgebiete

Tätigkeitsbereiche

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht mit angrenzenden sozialrechtlichen Fragen sowie im Urheber- und Presserecht. Ich vertrete überwiegend Privatpersonen und Betriebsräte, aber auch Arbeitgeber.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt im Individualarbeitsrechts die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, im kollektiven Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebs- und Personalräten sowie den Mitarbeitervertretungen der kirchlichen Einrichtungen.

Im Individualarbeitsrecht berate und vertrete ich überwiegend Arbeitnehmer, z.B.

  • beim Abschluss von Arbeitsverträgen,
  • der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • der Änderung von Arbeitsbedingungen,
  • Abmahnungen,
  • Versetzungen,
  • der Durchsetzung von Zeugnisansprüchen,
  • Ansprüchen auf Urlaub und Urlaubsgeld
  • der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Die Beratung bei der Existenzgründung gehört ebenfalls zu meinen Tätigkeitsbereichen.

Im kollektiven Arbeitsrecht berate und vertrete ich Betriebsräte, aber auch Arbeitgeber, insbesondere beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen oder im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Besondere Erfahrungen sind darüber hinaus im Bereich des Tendenzschutzes und des Tarifvertragsrechts vorhanden.


Presse- und Urheberrecht
Das Presserecht umfasst neben den Vorschriften der Landespressegesetze unter anderem auch die für die Presse geltenden Bestimmungen des Urheber- und Verlagsrechts, das Titel- und Zeichen- und Wettbewerbsrecht inklusive des Kartellrechts sowie zivil- und strafrechtliche Vorschriften. Meine Tätigkeitsschwerpunkte aus diesem Rechtsgebiet sind das Urheberrecht, das sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums befasst, sowie presserechtlichen Problemen im Hinblick auf Auskunftsansprüche, Zeugnisverweigerungsrechte, Ansprüchen aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.